Sektorale Heilpraktikerin
Es ist seit 2009 bundesweit möglich, mit einer gegenständlich beschränkten (sektoralen) Heilpraktikererlaubnis die Physiotherapie als eigenständigen und abgrenzbaren Heilberuf auszuüben, ohne Zuweisung durch einen Arzt oder (allgemeinen) Heilpraktiker. Das gilt derzeit nur in der Bundesrepublik Deutschland.